Selbstbestimmung endet nicht an der Heimtür
Ein Alters- oder Pflegeheim ist kein Spital und kein Büro, sondern für die Bewohnerinnen und Bewohner das eigene Zuhause. Aus einer fundamental liberalen Haltung heraus gilt: Das Recht auf individuelle Selbstbestimmung – gerade am Lebensende – ist unantastbar. Es darf nicht an der Türschwelle einer Pflegeinstitution abgegeben werden.
Wenn sich ein schwerkranker Mensch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für eine Sterbehilfe entscheidet, verdient dieser Entschluss Respekt. Es ist unzumutbar, Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung einzuschränken oder sie gar zu zwingen, für diesen letzten Schritt in eine fremde Umgebung auszuweichen, nur weil eine – unter Umständen private – Heimleitung dies reglementiert. Das Recht der Person auf körperliche und geistige Autonomie steht höher als die Hausordnung oder die weltanschauliche Ausrichtung einer Institution.
Gleichzeitig bleibt die Freiheit aller Beteiligten gewahrt: Bewohnerinnen und Bewohner, die der Sterbehilfe kritisch gegenüberstehen, werden in keiner Weise tangiert. Es entsteht kein Druck, sondern schlicht Wahlfreiheit. Auch das Pflegepersonal wird zu nichts gedrängt, da die Begleitung durch externe Organisationen erfolgt.
Liberalismus bedeutet, dem Einzelnen das Vertrauen zu schenken, die eigensten Lebensentscheidungen selbst zu treffen. Stimmen wir JA für die Selbstbestimmung bis zuletzt – auch in Alters- und Pflegeheimen.